Steuerfreibeträge und steuerwirksame Ausgaben prüfen

– Möglichkeiten einer Steuerrückerstattung oder der Steuerminderung

Häufig werden Steuerfreibeträge nicht optimal genutzt und steuerwirksame Ausgaben bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass finanzielle Möglichkeiten nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Zum Beispiel ist es sinnvoll zu prüfen ob der Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen wird. Dieser beträgt bei Singles 801 Euro. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu. Der Betrag kann auf verschiedene Geldanlagen bzw. Institute verteilt werden. Er gilt nicht nur für Dividenden oder Zinsen. Auch die Gewinne, die Sie beim Verkauf einer Kapitalanlage erhalten, sind davon betroffen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen können. Diese wird beim Finanzamt beantragt. Personen, die keine Einkommensteuer zahlen müssen, können diese Bescheinigung erhalten. Liegt das Einkommen unter dem Eingangssteuerbetrag der in der Steuertabelle ausgewiesen ist, ist keine Einkommensteuer zu entrichten. Wird diese Nichtveranlagungsbescheinigung bei einer Bank vorgelegt, dann müssen keine Kapitalerträge gezahlt werden, eine bestimmte Höhe wie beim Sparerfreibetrag gibt es nicht. Neben dem Sparer-Pauschbetrag kann auch ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser gilt vom Monat der Geburt des Kindes an und für den Zeitraum, in dem Kindergeld erhalten wird. Wer alleinerziehend ist kann einen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser gilt dann wenn eine berufliche Ausbildung absolviert und sich deshalb eine Unterkunft vor Ort genommen wird. Auch der Bereich steuerwirksamer Ausgaben bietet einige Möglichkeiten um Steuern zu sparen. So können die Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Auch Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen oder für die Betreuung der Kinder gehören zu den Werbungskosten und sind steuerlich absetzbar.


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