Staatliche Leistungen zur Altersvorsorge nutzen

– Versorgungslücke berechnen und kompensieren

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, dass sie auf unterschiedliche Weise für das Alter vorsorgen können. Es gibt vermögenswirksame Leistungen (VL). Ansonsten können ebenfalls staatliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Es kann ein vermögenswirksamer Sparvertrag abgeschlossen werden. Dieses Angebot gibt es für Beamte, Auszubildende, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Arbeitnehmer. Diese Leistung zur Altersvorsorge ist deshalb häufig so beliebt, da diese Unterstützung in einigen Fällen von einem Arbeitgeber komplett gezahlt wird oder zumindest zum Teil.

Wie dies geregelt ist, das ist in den Vereinbarungen der Betriebe nachzulesen, in den Verträgen zu finden oder auch speziell in den Tarifverträgen. Dabei gibt es eine maximale Summe. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Unterstützung von bis zu 480 Euro im Jahr bietet. Damit Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen können, dazu wird ein entsprechender Sparvertrag abgeschlossen. Bei einem solchen Vertrag gibt es eine vorgeschriebene Mindestlaufzeit. Diese liegt bei 7 Jahren. Sie können ansonsten auch das Bausparen staatlich fördern lassen mit vermögenswirksamen Leistungen. Sie bekommen in diesem Fall eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Dabei gibt es jedoch eine Obergrenze beim Jahres-Einkommen. Diese beträgt bei ledigen Personen 17.900 Euro und bei verheirateten Personen 35.800 Euro. Sollten Sie sich für die Wohnungsbau-Prämie vom Staat entscheiden, dann kann das Einkommen etwas höher sein.

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(er)

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