Steuerfreibeträge bei Anlagegeschäften nutzen

– Besteuerung von Kapitalerträgen berechnen und vergleichen

Grundsätzlich gibt es einen Grundfreibetrag. Die Höhe dieses Betrags ändert sich zeitweise. Dieser Grundfreibetrag kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, die einkommensteuerpflichtig ist. Auf diese Weise kommen auf Personen mit nicht so hohen Einkünften wie dies zum Beispiel bei Studenten oder Rentnern der Fall ist keine weiteren Steuerbelastungen auf sie zu.

Sind die Einkünfte also nicht so hoch wie im Grundfreibetrag festgelegt, so ist keine Einkommensteuer zu bezahlen. Außerdem fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an. Dies ist ansonsten bei Kapitalerträgen der Fall. Erhältlich ist beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, auch NV-Bescheinigung genannt. Diese muss beim Finanzamt angefragt werden und wird bei der Bank wie ein Freistellungsauftrag abgegeben. So ist nach dem Einreichen dieser Bescheinigung keine Abgeltungssteuer zu entrichten. Dabei werden bei dem Freibetrag verschiedene Komponenten berücksichtigt. Zunächst einmal ein Grundfreibetrag in einer bestimmten Höhe. Zusätzlich gibt es noch einen Sparerpauschbetrag und eine Sonderausgabenpauschale.

Beim Gehalt ist es grundsätzlich der Fall, dass das Einkommen nicht versteuert wird bis zur Höhe des Steuerfreibetrags. Beträge, die darüber liegen, werden versteuert. Hier können die Prozentsätze unterschiedlich hoch sein. Der Prozentsatz richtet sich danach, in welcher Höhe das Einkommen über dem geltenden Steuerfreibetrag liegt. Demnach sind es Personen mit einem höheren Einkommen, die den höchsten Steuersatz zu begleichen haben.

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(er)

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